EU will Breitband für ganz Europa - Informationen & Meinungen



EU will Breitband für ganz Europa

Auf dem Weg zur Mobilfunkauktion, bei der Lizenzen für bestimmte Frequenzen, die durch die digitale Dividende frei geworden sind, an die meistbietenden Mobilfunkanbieter versteigert werden sollen, galt es für die Bundesnetzagentur bisher schon einige Hindernisse zu überwinden. Denn immer wieder stellte sich der eine oder ander Anbieter quer und wollte die Durchführung der Frequenzversteigerung verzögern oder aber auch komplett verhindern. Zunächst sahen sich die Anbieter o2 und E-Plus benachteiligt und zuletzt hat der Telekommunikationsanbieter Airdata Klage eingereicht, da er der Meinung ist, er besäße noch gültige Lizenzen für einige der Lizenzen. Nun soll die Versteigerung aber wie geplant durchgeführt werden. Das Datum für die Auktion wurde mit dem 12. April festgesetzt.

Die Klagen der Mobilfunkanbieter wurden vom Verwaltungsgericht Köln allesamt abgewiesen. In Summe wurde sechs Mal Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Köln jedoch hat in allen Fällen entschieden, dass die Bundesnetzagentur die entsprechenden Maßnahmen setzen und durchführen kann und die Auktion somit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Die Ursachen für die Klagen seitens der Mobilfunkanbieter gegen die Bundesnetzagentur waren verschiedener Natur. Zum einen sahen sich die Anbieter o2 und E-Plus benachteiligt, da sie über weniger Bieterrechte bei der Auktion verfügten und somit mitunter sogar überhaupt keine Frequenzen ersteigern können, wenn die großen Anbieter Vodafone und T-Mobile sich bei allen Frequenzen durchsetzen möchten. Während diese beiden Anbieter jedoch für die Auktion zugelassen wurden, hat das Unternehmen Airdata keine Möglichkeit, bei der Versteigerung mitzubieten. Umso größer ist der Unmut der Geschäftsführung. Handelt es sich nach Ansicht des Unternehmens dabei sogar um Frequenzen, auf die Airdata noch Anspruch hat, da es diese bereits jahrelang genutzt hat und auch noch eine Vereinbarung zu einer Lizenzverlängerung vorliegen soll. Die Versteigerung der Frequenzen ist für den Staat eine wichtige Einnahmequelle, bei der mit mehreren Milliarden Euro gerechnet wird. Daher wird die Bundesnetzagentur sicher nicht klein bei geben. Auch, wenn die Kläger Revision einlegen, wird der Termin für die Auktion unumstößlich bleiben.

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