Telekom: Entgelte betreffend der Glasfaserinfrastruktur nun bei der Bundesnetzagentur beantragt - Informationen & Meinungen



Telekom: Entgelte betreffend der Glasfaserinfrastruktur nun bei der Bundesnetzagentur beantragt

Da sich mittlerweile der Streit über die Mitbenutzung der „Kästen“ von der Deutschen Telekom, seitens der anderen Anbieter gelegt hat (auch dank der Bundesnetzagentur), ist die Telekom nun dazu übergegangen, einen weiteren Schritt zu vollenden. Denn das Unternehmen hat nunmehr die Anordnung für die Entgelte, betreffend „die Nutzung von drei Bausteinen ihrer Glasfaserinfrastruktur“ bei der Bundesnetzagentur beantragt. Hier müssen die weiteren Anbieter jetzt mit einem einheitlichen Preis im Monat rechnen.

Wobei diejenigen Unternehmen, welche Einbauplätze in den Multifunktionsgehäusen nutzen, dann einen dementsprechenden Anteil an dem Einheitspreis begleichen dürfen. Bereits im Dezember des letzten Jahres hat die Bundesnetzagentur aufgezeigt, wie die „Vorleistungsprodukte aussehen müssen“. Und die Deutsche Telekom hat sich bei der Berechnung ihrer Preise danach gerichtet. Dies bedeutet, dass die Anbieter für die Zulassung zu den Multifunktionsgehäusen monatlich insgesamt 173,32 € zu begleichen haben. Wobei dieser Preis aber durch die Anzahl der vorhandenen Einbauplätze geteilt wird, und zwar durch die nutzenden Telekommunikationsunternehmen. Die Deutsche Telekom schließt sich dabei nicht aus. In jedem der Multifunktionsgehäuse existieren höchstens vier Einbauplätze. Dann gibt es natürlich noch einen Preis für die Überlassung des Zugangs zu den Kabelkanalanlagen. Dieser beträgt im Monat 43 Cent; und zwar für jeden genutzten Meter eines Viertelrohres. Und zu guter Letzt kommen auf die anderen Anbieter noch Kosten für die Überlassung des Zugangs zu den unbeschalteten Glasfasern hinzu. Und hierbei kommt eine Pauschale zum Tragen.

Denn für das Nutzen von zwei Fasern betreffend einer Strecke, ausgehend von dem Hauptverteiler, werden pauschal 353,96 € monatlich in Rechnung gestellt. Damit ist wohl ein weiterer Meilenstein in puncto Überlassungskosten der Multifunktionsgehäuse der Deutschen Telekom getätigt worden. Was nun aber die Bundesnetzagent zu all dem sagt, das bleibt natürlich abzuwarten. Ebenso wie die Meinung der anderen Anbieter, welche schließlich diese Preise, sollten sie so von der Bundesnetzagentur angenommen werden, auch bezahlen müssen.

Ähnliche Themen:
Leider sind keine weitere Beiträge vorhanden.


Einen Kommentar schreiben